* Bei Abwesenheit bis zu drei Tagen werden die vollen Sätze berechnet. Bei Abwesenheit längerer Dauer stellen wir ab dem vierten Tag den Investitonskostenanteil zu 100 % und Unterkunft, Verpflegung und Ausbildungsumlage abzgl. 25 % in Rechnung.
** Bei ausschließlicher Sondenernährung wird das Entgelt für die Verpflegung um ein Drittel gemindert.
*** Die ausgewiesenen Investitionskosten gelten für ein Einzelzimmer. Bei einem Doppelzimmer verringern sich die Kosten um 2,00 € pro Tag.
**** Nach § 43c SGB XI reduziert sich der Eigenanteil je nach Verweildauer in der vollstationären Pflege um 15 bis 75 %.
***** Der monatliche einrichtungseinheitliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt 3818,51 € (Rundungsdifferenzen möglich). Ist die Summe ihres persönlichen Einkommens geringer als die monatliche Restfinanzierung, sollten Sie bei dem für Sie zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten stellen. Bitte beachten Sie, dass das Sozialamt erst ab dem Tag der Antragsstellung die Kosten trägt. Gegebenenfalls wird Ihnen auch Pflegewohngeld gewährt. Bitte informieren Sie uns, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Der Pflegewohngeld-Höchstsatz beträgt zurzeit 618,44 €.